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Doctolib trainiert KI mit Gesundheitsdaten per Opt-out: Was bedeutet das für deutsche Praxen?

Doctolib nutzt in Frankreich Praxis- und Patientendaten für KI-Forschung – ohne aktive Einwilligung, aber mit Widerspruchsrecht. Eine Einordnung für deutsche Praxen.

Steven Breuer3 Min.

KI-Kennzeichen der EU: KI beteiligtMit KI-Unterstützung erstellt · redaktionell geprüft und verantwortet von Steven Breuer.

Doctolib ist in Deutschland vor allem als Terminbuchungsplattform bekannt, zunehmend aber auch als Anbieter eines eigenen Praxisverwaltungssystems mit KI-Funktionen. In Frankreich ist das Unternehmen bereits einen Schritt weiter: Dort will Doctolib Daten aus seiner Praxissoftware und aus personalisierten Gesundheitsdiensten für Forschungs- und KI-Projekte weiterverwenden – ohne dass Patientinnen und Patienten vorher aktiv einwilligen müssen. Sie können der Nutzung ihrer Daten widersprechen, ein sogenanntes Opt-out. Das geht aus einem Interview von heise online mit der Juristin Dr. Anna Berry hervor, die sich in ihrer Dissertation mit der Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten beschäftigt hat (heise online).

Nach Angaben von Doctolib betrifft das angekündigte Forschungsprojekt ausschließlich Frankreich. Für deutsche Praxen besteht also aktuell kein unmittelbarer Handlungsdruck – wohl aber Grund, das Modell aufmerksam zu beobachten.

Warum das mehr ist als eine Randnotiz

Berry weist im Interview darauf hin, dass Doctolib in Frankreich längst nicht mehr nur Termine vermittelt. Seit dem Start 2013 als Terminbuchungsdienst hat sich das Unternehmen zu einer umfassenden Software-Suite entwickelt: Terminmanagement, Videosprechstunden, sichere Kommunikation, Praxisverwaltung, medizinische Dokumentation und KI-gestützte Assistenzfunktionen greifen ineinander. Damit ist Doctolib an mehreren Stellen des Versorgungsalltags präsent – inklusive eines medizinischen Dossiers zur Dokumentation in der Praxis, das unabhängig von der staatlichen Akte „Mon espace santé" existiert.

Diese Bündelung ist der eigentliche Punkt: Wer Terminvereinbarung, Praxissoftware und digitale Patientenbegleitung aus einer Hand anbietet, sammelt zwangsläufig Daten an vielen Berührungspunkten des Behandlungsprozesses. Genau dort setzt die Frage an, welche Daten für welchen Zweck verwendet werden dürfen.

Die Lage in Deutschland

Auch hierzulande bietet Doctolib inzwischen ein eigenes Praxisverwaltungssystem an, das Terminmanagement, Dokumentation und Abrechnung bündelt und um KI-Assistenten – etwa für Telefonie und Dokumentation – ergänzt wird. Berry stellt klar: Das ist keine gesetzliche ePA und keine Doctolib-eigene Patientenakte für Versicherte. Dennoch rückt der Anbieter damit näher an zentrale Daten- und Arbeitsabläufe deutscher Arztpraxen heran.

Aus der Nähe zur technischen Infrastruktur folgt nicht automatisch, dass Doctolib diese Daten für Forschungszwecke nutzen dürfte oder dies plant. Berry betont aber, dass genau diese Nähe eine Verantwortung mit sich bringt: Wer die Systeme bereitstellt, in denen Gesundheitsdaten entstehen und verarbeitet werden, muss Zweckbindung, Datenminimierung und Zugangskontrollen von Anfang an mitdenken – unabhängig davon, ob und wann ein KI-Trainingsprojekt wie in Frankreich tatsächlich folgt.

Was Praxen jetzt konkret tun sollten

Auch ohne akuten Anlass lohnt sich für Praxen, die Doctolib oder vergleichbare Plattformen nutzen, ein nüchterner Blick auf die eigenen Vereinbarungen:

  • Auftragsverarbeitungsverträge prüfen. Klären Sie, ob und wie eine mögliche künftige Sekundärnutzung von Praxisdaten für Forschung oder KI-Training vertraglich geregelt oder ausgeschlossen ist – und ob eine Änderung dieser Bedingungen Ihnen aktiv mitgeteilt werden müsste.
  • Patientenkommunikation vorbereiten. Sollte ein Anbieter ein Opt-out-Modell einführen, tragen Praxen faktisch einen Teil der Erklärlast gegenüber ihren Patientinnen und Patienten. Es hilft, frühzeitig zu wissen, wo Widerspruchsmöglichkeiten in der Software verankert wären und wie verständlich sie kommuniziert werden.
  • Datenflüsse dokumentieren. Wer in der Praxis für Datenschutz verantwortlich ist, sollte nachvollziehen können, welche Daten in welchem Modul der eingesetzten Software verarbeitet werden – Terminbuchung, Dokumentation und KI-Assistenz sind oft technisch enger verzahnt, als es auf den ersten Blick erscheint.
  • Regulatorische Entwicklung beobachten. Ein Opt-out-Modell für Forschungszwecke ist in Deutschland bislang nicht etabliert. Sollte sich das Doctolib-Vorgehen als Vorbild für den deutschen Markt erweisen, wird die Diskussion um Einwilligung versus Widerspruch bei Gesundheitsdaten neu geführt werden müssen – mit Folgen für Praxissoftware branchenweit.

Fazit

Das französische Doctolib-Modell zeigt, wie schnell aus einer Terminplattform eine Dateninfrastruktur für KI-Forschung werden kann, sobald ein Anbieter tief in Praxisabläufe eingebunden ist. Für Deutschland gilt aktuell: Kein akuter Vorgang, aber ein Präzedenzfall mit Beobachtungspflicht. Praxen, die auf Systeme mit ähnlicher Reichweite setzen, sollten Verträge und Datenflüsse kennen, bevor eine vergleichbare Ankündigung auch hierzulande fällt – nicht erst danach.